|
|
Statuten
Ziel des Chores Der Chor steht im Dienste der Seelsorge der
Pfarrei Mumpf. In Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Pfarreileitung
übernimmt er Anteile an der Gestaltung der Liturgie. Wichtig ist ihm
auch die Pflege der Chorkameradschaft aus der christlichen Lebensfreude
heraus.
Organisation Mitglieder sind singfreudige und singkundige
Frauen und Männer, welche die Ziele des Chores mittragen wollen.
Eintritte sind jederzeit möglich. Die Aufnahme neuer Sängerinnen und
Sänger erfolgt durch die Generalversammlung. Diese findet jährlich im
Januar statt.
Die Organe des Chores Die Generalversammlung wählt den
fünfköpfigen Vorstand mit Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und
einem Mitglied der Musikkommission. Der Vorstand besorgt die
Vereinsgeschäfte und das ausser-musikalische Jahresprogramm.
Die
Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren, welche die
Jahresrechnung prüfen und einen Bericht zuhanden der GV erstellen.
Die GV wählt die drei- bis fünfköpfige Musikkommission. Ihr gehören
ein Vorstandsmitglied, die Materialverwaltung, die Chorleitung und bis
zwei weitere Chormitglieder an. Die musikalische Jahresplanung durch die
Chorleitung wird der Musikkommission zur Beratung vorgelegt.
Der
Chorleiter wird durch den Chor gewählt, durch die Kirchenpflege
bestätigt und durch die Kirchgemeinde entschädigt.
Die Amtszeit
aller Organe beträgt vier Jahre, von Schaltjahr zu Schaltjahr.
Besondere Bestimmungen: Der Chor ehrt treue Sängerinnen
und Sänger für - 20 Jahre mit einem Blumenstrauss - 30 Jahre mit
einem Blumenstrauss und Verleihung der Ehrenmitgliedschaft mit einer
Urkunde - 40 Jahre mit einem Blumenstrauss und der goldenen
Medaille des KMV Basel - Weitere runde Jahre mit einem adäquaten und
angepassten Geschenk
Mitglieder, die krankheitshalber oder aus
sonstigen Gründen vorübergehend am aktiven Vereinsleben nicht teilnehmen
können, werden vom Vorstand zur Generalversammlung eingeladen.
Verstorbenen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern wird im
Beerdigungsgottesdienst gesungen. Beim Tode von direkten Angehörigen von
Mitgliedern singt der Chor zum Dreissigsten oder in einem andern
Gottesdienst.
Alljährlich vor oder nach der GV singt der Chor im
Gedenken an alle seine verstorbenen Mitglieder und Angehörigen in einem
Gottesdienst.
Schlussbestimmungen In aussergewöhnlichen Fällen ist
die Generalversammlung oder eine ausserordentliche Generalversammlung
die letzte Entscheidungsinstanz.
Die Statuten wurden durch die GV vom 24. Januar 1997 beschlossen.
Kleine Revisionen erfolgten an den Generalversammlungen vom 21. Januar
2005 und vom 20. Januar 2012.
Mumpf am 20. Januar 2012 |
Die
Co-Präsidentinnen:
Mirjam Müller
Ruth Wunderlin |
Der Aktuar:
Stephan Sonderegger |
© 2012 St. Sonderegger
|
|